Mi 27.08.2014 um 19:00Uhr – Einladung zur Jahreshauptversammlung

EINLADUNG ZUR JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DES KULTURVEREINS RAUM2 e.V.

WANN? 27.08.2014, 19.00 Uhr WO? NEU-TRAMM Nr.3

WARUM? (…die Tagesordnungspunkte…)
14 Jahre sind der Verein und seine Satzung nunmehr alt. Es ist an der Zeit, die Satzung zu erweitern, sie ein wenig zu verbessern, sie für die Zukunft vorzubereiten… und dafür brauchen wir Euch!

1. Geändert werden sollen die Paragrafen §3 Zweck des Vereins, §5 Mittel des Vereins, §8 Vorstand, §9 Beirat, §10 Die Mitgliederversammlung.

Die Änderungen sind dieser Einladung beigefügt.
Ihr merkt es schon: Es geht um sehr viel! Die zur Zeit gültige Satzung findet Ihr im Internet auf unserer Internetseite (www.raum2.landbit.de). Dort und am Aushang des Kulturvereins Raum2 e.V. in seinen Räumlichkeiten in Neu-Tramm Nr.3 könnt Ihr zudem im genauen Wortlaut nachlesen, was geändert werden und wie die zukünftige Satzung dann aussehen soll.

2. Zudem soll die Wahl des neuen Vorstands, die letztes Jahr stattgefunden hat, bestätigt werden.

3. Unter dem Punkt Sonstiges kommt alles zur Sprache, was uns und Euch noch so alles zu Raum2 einfällt, Anregungen, Vorschläge…

Also: Wir sehen uns am 27.08.2014 um 19.00 Uhr in den Räumen von Raum2 e.V. in Neu-Tramm Nr.3. Informiert Euch über die anstehenden Änderungen im Internet, schaut auf unseren Aushang oder ruft uns an und kommt zahlreich zur Jahreshauptversammlung 2014!

Der Vorstand

Änderungen Vereinssatzung des Kulturvereins Raum2 e.V.

§3 Zweck des Vereins

Fassung 2000:
Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der sozialen Integration und der kreativen Freizeit –und Lebensgestaltung, verbunden mit einer friedlichen, humanistischen und toleranten Gesinnung. Er führt dazu Workshops und Veranstaltungen im kulturellen Bereich, insbesondere musikalisch, multimedial und sportlich orientiert durch. Hierzu entsteht ein Treffpunkt, in dem der Verein zur Erreichung seines Zweckes geeigneten Maßnahmen durchführt.

Ergänzung 2014:
Unser Vereinsziel ist die Interessensvertretung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ländlichen Raum. Wir wollen Bleibeperspektiven und Lebensqualität erhalten und schaffen, Jugendliche für die Mitgestaltung ihres Umfeldes aktivieren, Mitbestimmungsmöglichkeiten bieten, Qualifizierung von Jugendlichen in verschiedensten Bereichen erreichen, öffentliche Akzeptanz für Interessen von Jugendlichen schaffen, nachhaltige Bildungsarbeit im ländlichen Raum betreiben.
Diese Ziele realisieren wir unter anderem durch Workshops in den Bereichen Veranstaltungstechnik, Siebdruck, Bandprojekte und Praktika.

§5 Mittel des Vereins

Fassung 2000:
Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein aus:

a. Mitgliederbeiträge
b. Erlöse aus Veranstaltungen
c. Erträge aus Vereinsvermögen
d. Geld –und Sachspenden
e. Zuschüsse und Subventionen aus öffentlicher Hand

Ergänzung 2014:
f. Der Verein ist darüberhinaus berechtigt, Zuwendungen entgegenzunehmen. Der Verein kann Fördermitglieder aufnehmen. Es gelten die Regeln entsprechend §6 Mitgliedschaft. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und sind nicht für Ämter des Vereins wählbar.

§8 Vorstand

Fassung 2000:
1. Der Vorstand besteht aus dem 1. ,2. ,3 Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die beiden Vorsitzenden vertreten.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.

Fassung 2014:
1. Der Vorstand besteht aus dem 1. ,2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die beiden Vorsitzenden vertreten.
2. [Bleibt unverändert]
3. Der Vorstand ist an die Entscheidungen der Mitgliederversammlung gebunden.

§9 Beirat

Fassung 2000:
Die Mitgliederversammlung wählt den Beirat auf die Dauer von 2 Jahren. Er hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Arbeit zu unterstützen und insbesondere im Hinblick auf den Zweck des Vereins zu beraten. Er hat bezüglich der Beschlüsse des Vorstandes ein Vetorecht.
Übt er sein Vetorecht aus, hat der Vorstand unter Einbeziehung des Beirates neu zu beschließen. Hierbei genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vorstandes und des Beirates.
Der Beirat besteht aus mindestens vier, höchstens sechs Mitgliedern

Änderung 2014:
Der Beirat besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern.

§10 Die Mitgliederversammlung

Fassung 2000:
Die Mitgliederversammlung (MV) ist jährlich vom 1. Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen, durch öffentliche Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung, einzuberufen.
Die Tagesordnung ist immer mitzuteilen.

Die MV hat insbesondere folgendende Aufgaben:

a. Genehmigung des Haushaltplanes für das kommende Jahr,
b. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung,
c. Wahl des Vorstandes und des Beirates,
d. Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
e. Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung

Die Aufstellung des Haushaltsplanes ist Aufgabe des Vorstandes und des Beirates.

Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Vereinsinteresse es erfordert, oder wenn mindestens 5% der Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe es beantragen.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleier und dem Schriftwart zu unterzeichnen ist.

Fassung 2014:
Die Mitgliederversammlung (MV) ist jährlich vom 1.Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch öffentliche Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung und auf der Internet-Seite des Kulturvereins Raum2 e.V. einzuberufen.

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