Sa. 30. Januar – Jahreshauptversammlung um 19Uhr

Einladung zur Jahreshauptversammlung

 

Tagesordnungspunkte:

  1. Wahl neuer Vorstandsmitglieder*Innen / Bestätigung alter Vorstandsmitglieder*Innen

  2. Satzungsänderungen nach Vorgabe des Finanzamts Lüchow:

§3 Zweck des Vereins

Hier muss ein wenig umformuliert werden, damit es den „gesetzlich erforderlichen Festlegungen“ entspricht: Die gleichen Worten in neuer Zusammensetzung.

Ausführlich sieht das dann so aus:

Alte Formulierung:

Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der sozialen Integration und der kreativen Freizeit –und Lebensgestaltung, verbunden mit einer friedlichen, humanistischen und toleranten Gesinnung. Er führt dazu Workshops und Veranstaltungen im kulturellen Bereich, insbesondere musikalisch, multimedial und sportlich orientiert durch. Hierzu entsteht ein Treffpunkt, in dem der Verein alle ihm zur Erreichung seines Zweckes geeigneten Maßnahmen durchführt.

Unser Vereinsziel ist die Interessensvertretung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ländlichen Raum. Wir wollen Bleibeperspektiven und Lebensqualität erhalten und schaffen, Jugendliche für die Mitgestaltung ihres Umfeldes aktivieren, Mitbestimmungsmöglichkeiten bieten, Qualifizierung von Jugendlichen in verschiedensten Bereichen erreichen, öffentliche Akzeptanz für Unteressen von Jugendlichen schaffen, nachhaltige Bildungsarbeit im ländlichen Raum betreiben.Diese Ziele realisieren wir unter anderem durch Workshops in den Bereichen Veranstaltungstechnik, Siebdruck, Bandprojekte und Praktika.

Neue Formulierung:

Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der sozialen Integration und der kreativen Freizeit –und Lebensgestaltung, verbunden mit einer friedlichen, humanistischen und toleranten Gesinnung.

Dieser Satzungszweck wird verwirklich durch Workshops und Veranstaltungen im kulturellen Bereich, insbesondere musikalisch, multimedial und sportlich orientiert. Hierzu entsteht ein Treffpunkt, in dem der Verein alle ihm zur Erreichung seines Zweckes geeigneten Maßnahmen durchführt.

Zweck des Vereins ist zudem die Interessensvertretung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im ländlichen Raum. Wir wollen Bleibeperspektiven und Lebensqualität erhalten und schaffen, Jugendliche für die Mitgestaltung ihres Umfeldes aktivieren, Mitbestimmungsmöglichkeiten bieten, Qualifizierung von Jugendlichen in verschiedensten Bereichen erreichen, öffentliche Akzeptanz für Unteressen von Jugendlichen schaffen, nachhaltige Bildungsarbeit im ländlichen Raum betreiben.

Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch Workshops in den Bereichen Veranstaltungstechnik, Siebdruck, Bandprojekte und Praktika.)

§18 Vermögen des Vereins

Wir wollten auf unserer letzten Mitgliederversammlung vor unserer Auflösung beschließen, wer unser ganzes Geld bekommen soll. Die „gesetzlich (immer noch unterstrichen und gelb hervorgehoben) erforderlichen Festlegungen (auch gelb)“ erlauben das nicht. Wir müssen am 30. Januar festlegen, wer in 50 oder 100 Jahren unser Vermögen bekommen soll. Vorgeschlagen sind die BI, das Café Grenzbereiche oder Violetta… der zweite Teil von §18 wird also gestrichen und stattdessen steht dann dort: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an –den –die –das … und hier folgt dann der Verein, für den wir uns entscheiden…

  1. Noch was? Ja: Sonstiges…

Wir sehen uns am 30. Januar um 19 Uhr im Raum 2 in Neu-Tramm…

Der Vorstand

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