Schutz- & Hygienekonzept

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und insbesondere zum Schutz des Personals, der auftretenden Künstler, sowie den Gästen der Veranstaltungen im Kulturverein Raum2  vor diesem Virus, verpflichten sich die Veranstalter im Rahmen von Veranstaltungen im Kulturverein Raum2 e.V. die Einhaltung der im folgenden aufgeführten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen zu gewährleisten. Alle Veranstaltungen finden draußen auf dem Hofgelände des Vereins statt.

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I. Mindestabstand

 Die Veranstaltung ist so ausgelegt, dass ein Mindestabstand von 1,5 Meter Abstand zu jeder Person, die nicht zum eigenen oder einem anderen Haushalt gehört,  oder einer gemeinsamen Gruppe von max. 10 Personen gehört, zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung gewährleistet ist.  Insbesondere werden folgende Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstandes getroffen:

– die Mitarbeiter werden mit einem geeigneten Messinstrument ausgestattet, um eine Überprüfung des Mindestabstandes im Zweifelsfall zu ermöglichen

– für die auftretenden Künstler steht vor und nach dem Konzert eine hinreichend große Aufenthaltsfläche für eine Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zur Verfügung

– die Gäste dürfen Ihren Sitzplatz während der Veranstaltung nur zur Nutzung der Toilette verlassen.

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II. Nutzung von Mund-Nasen-Bedeckungen 

Die Mitarbeiter der Veranstaltung werden dahingehend unterrichtet, bei jedem Kontakt mit Gästen der Veranstaltung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Diese werden für die Mitarbeiter von den Veranstaltern zur Verfügung gestellt.

Die Gäste der Veranstaltung werden im Vorfeld dazu aufgefordert eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Veranstaltung mitzubringen. Ein Verlassen des Sitzplatzes zur Nutzung der Toilette ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.

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III. Steuerung und Reglementierung des Besucherverkehrs

1. Zugang und Verlassen der Veranstaltung

Beim Betreten des Geländes erfolgt eine Unterrichtung der Gäste durch den kassierenden Mitarbeiter über die zu befolgenden Auflagen. Der Eintrittsbereich ist so sichtlich markiert, das die Abstandsregeln auch im Eingangsbereich gewährleistet sind. Der/Die Gast/Gäste wird/werden anschließend auf den/die vorgesehen Platz/Plätze eingewiesen. Ein Betreten und Verlassen der Veranstaltung ist ausschließlich mit Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.

2. Sitzplatzordnung / Besucherlimitierung

Die maximale Sitzplatzanzahl ist beschränkt auf 50 und die Sitzgruppen sind so aufgestellt das maximal bis zu 10Sitzplätze pro Gruppe zur Verfügung stehen. Sie sind so eingerichtet das ein Mindestabstand von 1,5 Meter Abstand zu jeder anderen Sitzgruppe gewährleistet ist.

3. Sitzplatzpflicht

Es gilt während der gesamten Veranstaltung eine Sitzplatzpflicht für alle Gäste der Verantaltung. Die Gäste dürfen Ihren Sitzplatz während der Veranstaltung nur zur Nutzung der Toilette verlassen.

3. Toilettennutzung 

Die Gäste dürfen mit einer Mund-Nasen-Bedeckung geordnet und unter bestmöglicher Einhaltung des Mindestabstandes die Toiletten benutzen. Die Toilettenanlagen sind nur einzeln zu betreten. Darüber hinaus werden den Gästen auf der Toilette Flüssigseife, Einmalhandtücher, sowie Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.

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IV. Getränkeversorgung

1. Die Gäste können durch Handzeichen sich beim Personal bemerkbar machen und werden dann von einem/r Mitarbeiter/in mit Mund-Nasen-Bedeckung am Tisch bedient

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V. Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten

Im Rahmen der Reservierung werden Name, Anschrift und Telefonnummer sämtlicher Gäste erfasst und für die Dauer von 3 Wochen in geeigneter Form gespeichert, sodass diese im Bedarfsfall unter Einhaltung der Richtlinien der DSGVO an das zuständige Gesundheitsamt heraus gegeben werden können.

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VI. Abbruch im Bedarfsfall

Sollte es während der Veranstaltung zu offensichtlich vorsätzlichen Nichteinhaltungen der o. g. Maßnahmen durch Gäste der Veranstaltung kommen, so kann die Veranstaltung umgehend abgebrochen werden.