Raum 2 – das ist der Nachtpunkt der Kulturellen Landpartie und seit 14 Jahren ein spezielles Kulturgewächs des Wendlandes: kein alter Bauernhof, kein Zwei- bis Vierständerhaus. Nein! Das Domizil des Vereins ist eine alte Fabrikbrache mit düsterer Vergangenheit. Nun will der Verein das Gelände der Besitzerin ab- kaufen, es vor dem endgültigen Verfall retten, um weiterhin eine solide Basis für Aktionen und Veranstaltungen zu schaffen – nur leider, reich geworden ist der Verein in den 14 Jahren seines Bestehens nicht…
Es werden dringend Spenden, Fördermitgliedschaften, Privatkredite gebraucht! Um auch nächstes Jahr Nachtleben bei der Kulturellen genießen zu können, wäre eine Überweisung einer Summe Ihrer Wahl ein guter Anfang. Oder schauen sie einfach mal vorbei und er- kundigen sich am Tresen persönlich über die vielen Möglichkeiten den Verein zu unterstützen. JETZT SPENDEN ->
Es lebe die Nacht! Punk(t)! Dieses, nächstes, übernächstes, überübernächstes und sofort Jahr. Der Verein Raum2
– Kulturelle Subsoljanka –
Ein kultureller Austausch und die Vernetzung zwischen “Raum2“ und dem “Gängeviertel“ Hamburg. Mehr Informationen zur Sonderausstellung ->.
Der Nachtpunkt Neu Tramm wird Ihnen präsentiert vom:
.
.
mit freundlichster Unterstützung von:
H. B. / Neu Tramm / Sicherheit Pille Astra / Dannenberg / Empfang Marco Weinand / Jabel / Gastronomie & Booking Holger Lüder / Neu Tramm / Beratung & Consulting
Phillip Thürwächter / Berlin / Weltnetzberater
Peter Memmhardt / Dannenberg / Soundtechnik
Michael Goslar / Neu Tramm / Pressesprecher
Matze77 / Lüneburg / Print, Design & Sound
Susanne Klingenberg / Neu Tramm / Kuratorin
Leinad Treppe / Hinterland / Finanzverwaltung
.
– ANFAHRT –
Über die B248 Dannenberg/Lüchow. In Tramm abbiegen. Mit der Bahn und dem Fahrrad erreicht man Neu Tramm über den Ostbahnhof Dannenberg / Elbe. Kostenlose Fahrradstellplätze sind am Nachtpunkt vorhanden.
.
– ANSCHRIFT –
Neu Tramm 3
29451 Dannenberg / Elbe
.
– SPENDENKONTO –
KSK Uelzen-Lüchow-Dannenberg, BLZ 258 501 10
Info: Mit Buchungsbestätigung bzw. Einzahlungsbeleg gelten Spenden bis 200,- € auch ohne Abnahmebescheinigung des Empfängers als nachgewiesen (§50 Abs.2 EStDV 21.09.07)