tramm-ART-ig der Weihnachtsmarkt
Kunsthandwerke für den kleinen und großen Preis. Von 11-18 Uhr im gemütlichen Raum2. Eine Nicht-Raucher-Veranstaltung.
„Sa.&So. – 19.&20.DEZEMBER WEIHNACHTSMARKT tramm-ART-ig von 11-18Uhr“ weiterlesen
Kulturverein Neu Tramm
tramm-ART-ig der Weihnachtsmarkt
Kunsthandwerke für den kleinen und großen Preis. Von 11-18 Uhr im gemütlichen Raum2. Eine Nicht-Raucher-Veranstaltung.
„Sa.&So. – 19.&20.DEZEMBER WEIHNACHTSMARKT tramm-ART-ig von 11-18Uhr“ weiterlesen
…und hier schonmal ein kleiner Vorgeschmack,
schaut euch den Trailer an!!!
einfach diesen link benutzen…viel Spaß!
der raum2 webserver muss umziehen. in der zwischenzeit kann es zu datenverlust oder nicht erreichbarkeit kommen. bei weiteren fragen wenden sie sich vetrauensvoll an unseren kundenservice 0190 886699 (15 euro/minute).
Dank an alle Besucher, Aussteller, Bands, Gäste, Mitglieder und Helfer für diese erfreuliche und interessante KLP 2008! Bis nächstes Jahr?!?
Achtung! BetriebsUrlaub bis Ende Mai! Und hier das Programm für Juni…
AUSSTELLUNG, LIVEMUSIK, GASTRONOMIE, PARTY
1.-12.Mai 2008, täglich 11.00 – 18.00 Uhr, FR, SA, SO bis 21.00 Uhr
und mehr . . . . !
DAS TAGESPROGRAMM (hier klicken)
DIE AUSTELLER (hier klicken)
DIE KONZERTE (hier klicken)
Nach stundenlangen Diskussionen im Plenum gestern Abend haben wir vorerst folgendes beschlossen:
Einlass von 16 bis unter 18 Jahren nur mit “Muttizettel”, Raum2-Clubkarte, Erziehungsberechtigtem oder Erziehungsbeauftragtem sowie Ausweis!
Die Bescheinigung zur “Übertragung von Erziehungsaufgaben im Sinne des JuSchuG …” vulgo “Muttizettel”, ist auf der Startseite oben rechts unter der Rubrik “UeberRaum2″ erreichbar. Ansonsten müsst Ihr das Gelände um 24 Uhr verlassen.
Einlass von unter 16-jährigen ist nur in Begleitung von Erziehungsberechtigtem (z.B. Eltern) sowie mit Raum2-Clubkarte möglich. Personen unter 16 Jahren OHNE Eintrittsstempel dürfen nicht auf das Gelände oder nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten. Mit Gelände ist nicht nur der eigentliche Raum2 als Veranstaltungsraum oder dessen Vorhof gemeint, sondern auch Zufahrt, Parkplatz, Betonfläche sowie Grünflächen.
Dieses wird stichprobenartig kontrolliert. Aufgefundener Alkohol wird einbehalten.
Zu dieser gegenüber dem JuSchG noch verschärften Einlassverfahren sehen wir uns vorerst gezwungen, um einer aufkommenden Tendenz Raum2-Veranstaltungen (bzw. eigentlich die Örtlichkeit Raum2) als öffentliche Druckbetankungsstelle für Jugendliche mit allen potentiellen, negativen Folgen zu gebrauchen, frühzeitig entgegenzuwirken.
Weitere Gründe und Erklärungen sind beim Beitrag „29.02.2008“ (Tramm’N’Bass 4) in den Kommentaren (hervorzuheben ist hier Tramm and Bass 4 am 25.02.2008 um 12:23 e) nachlesbar.
Diese Regeln können sich durchaus ändern. Ich werde diesen Beitrag immer wieder an eine Top-Position rücken und kennzeichnen, wenn es Modifikationen gibt.
Freitag, den 11.April geschlossen!